Wohnungsmängel und Mietminderung

Eines der wichtigsten Mieterrechte bei Mängeln in der Wohnung ist die Mietminderung. Solange ein Mangel vorliegt, darf der Mieter nach vorheriger Ankündigung die Miete kürzen.

Der Vermieter muss Mängel oder Fehler in dem Mietobjekt beseitigen und reparieren. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, kann der Mieter den Mangel selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen. Der Mieter hat dann Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. In schweren Fällen, (z.B. Schimmelbefall, hohe Feuchtigkeit in dem Mietobjekt) kann der Mieter fristlos kündigen.

Liegt ein Mangel vor und der Vermieter behebt diesen nicht, kann ich Sie gerne gegenüber dem Vermieter vertreten und wir können nach Fristsetzung eine Mietminderung vornehmen.