Verkehrsstrafrecht

Bei einer Teilnahme am Strassenverkehr kann es schnell geschehen, dass man gegen gesetzliche Vorschriften verstösst und rechtliche Hilfe eines Fachmannes benötigt.

Bei Verkehrsstraftaten übernehme ich Ihre Verteidigung. Verkehrsstraftaten sind beispielsweise fährlässige Körperverletzung, Gefährung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Drogen am Steuer, Nötigung. In diesem Zusammenhang ergeben sich mögliche Folgen, wie beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine in Betracht kommende Verkürzung der Sperrfrist.

Grundsätzlich leitet die zuständige Behörde, die Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren gegen

den Beschuldigten ein. In diesem Verfahren kann für Sie ein Anwalt eine Einlassung abgeben, aufgrund derer das Verfahren entweder eingestellt oder aber Anklage vor dem zuständigen Gericht erhoben wird. Das Gericht wird entweder die Anklage nicht zulassen oder aber einen Hauptverhandlungstermin anberaumen, bei dem gegebenenfalls auch Zeugen vernommen werden können. Das Verfahren kann eingestellt oder mit einem Freispruch oder einer Verurteilung abgeschlossen werden.

Ich als Ihr Anwalt werde immer die für Sie günstigste Lösung erkämpfen.