Nebenkosten

Häufig sind die Nebenkosten ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Der Gesetzgeber hat exakt festgelegt, welche Nebenkosten der Vermieter abrechnen darf. Trotzdem kommt es hier immer wieder vor, dass der Vermieter meint Kosten abrechnen zu können, die er selbst tragen muss.

Kurz zusammengefasst darf der Vermieter abrechnen, wenn vertraglich vereinbart: Grundsteuer, Wassergebühren, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Ungezieferbeseitigung, Beleuchtung, Schornsteinfegerreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Kabel und Wascheinrichtungen.

Haben Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart, gilt die Größe der Wohnfläche als Verteilerschlüssel.