Mietrecht

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Das Mietverhältnis kommt zustande mit dem Abschluss eines Mietvertrages. Ein
Wohnraummietvertrag kann in unterschiedlicher Form abgeschlossen werden.
Ein Mietvertrag muss verschiedene Regelungen enthalten. Ein Mietvertrag kann während
der Mietdauer auch geändert werden.

Der Mietvertrag endet entweder mit Fristablauf oder mit einer Kündigung.
Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund
hat. Die Kündigung des Mietvertrages muss im Streitfall bewiesen werden.
Unter einigen Voraussetzungen gibt es für den Mieter auch einen Kündigungsschutz.
Mieter und Vermieter können unbefristete Verträge nur unter Einhaltung bestimmter
gesetzlicher Fristen kündigen.

Die Kündigungsfrist für den Mieter und Vermieter sind unterschiedlich. Im Falle der
Kündigung des Mietvertrages ist zu klären, in welchem Zustand das Mietobjekt wieder
zurückgegeben werden muss. Haben mehrere Parteien den Mietvertrag abgeschlossen,
bestehen bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten unterschiedliche Voraussetzungen.
Wenn Mängel der Wohnung vorliegen, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung.
Beispielsweise rechtfertigen Feuchtigkeit in der Wohnung, Lärmbelästigungen und
Gesundheitsgefährdung eine Mietminderung.

Allgemeingültige Regelungen über die Höhe einer Mietminderung kann man nicht
aufstellen. Eine Mietminderung ist möglich in Höhe von 1% bis 100%. Ausgangspunkt für
die Mietminderung ist die insgesamt gezahlte Miete (Bruttomiete), einschließlich Heiz- und
Nebenkosten.

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